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Vergütung in der SPSPF: Was Sonderpflegefamilien erhalten

Wie wird eine Sozialpädagogische Sonderpflegefamilie (SPSPF) vergütet? Zwei Beträge — für Pflege und Erziehung sowie für die Sachkosten — und was der Träger …

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Wer als pädagogische Fachkraft überlegt, eine Sozialpädagogische Sonderpflegefamilie (SPSPF) zu gründen, stellt früh eine berechtigte Frage: Wovon lebt die Familie, und reicht das? Die kurze Antwort: Die Vergütung ist angemessen und eine wertschätzende Entlohnung für eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit.

Zwei Beträge: Erziehung und Sachkosten

Die Vergütung einer SPSPF gliedert sich in zwei Beträge:

  • Ein Betrag für Pflege und Erziehung — er honoriert die pädagogische Arbeit, die rund um die Uhr im eigenen Haushalt geleistet wird.
  • Ein Betrag für die Sachkosten — er deckt den laufenden Bedarf des jungen Menschen im Alltag.

Diese Aufteilung entspricht § 39 SGB VIII, der für Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung vorsieht. In der Regel decken diese Einnahmen den Bedarf der Pflegefamilie und des jungen Menschen sehr gut.

Wie hoch ist die Vergütung konkret?

Die konkrete Höhe besprechen wir im persönlichen Erstgespräch — offen und verbindlich, bevor Sie irgendeine Entscheidung treffen. So können Sie in Ruhe prüfen, ob die Gründung einer SPSPF zu Ihrer Lebens- und Familiensituation passt.

Was der Träger zusätzlich leistet

Neben der Vergütung stehen Sie mit Ihrer SPSPF nicht allein. Wir bieten:

  • Fachliche Begleitung und Supervision durch erfahrene Fachberater
  • Kollegialer Austausch im Trägernetzwerk
  • Unterstützung bei Konzeptentwicklung und Verwaltung
  • Zugang zu unserer IT-Infrastruktur für Dokumentation und Klientenverwaltung
  • Individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Flexible Arbeitsgestaltung im eigenen Zuhause

Warum Fachkräfte diesen Weg wählen

„Ich habe mich dazu entschlossen, eine SPSPF zu gründen, weil es für mich die einzige Art in der Jugendhilfe ist, jungen Menschen die fehlenden positiven und belastbaren Beziehungs- und Bindungsangebote zu bieten.“

— Gründer einer Sozialpädagogischen Sonderpflegefamilie bei Richtungsweisend Jugendhilfe RLP

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung bzw. Studium
  • Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Geeigneter Wohnraum mit separatem Zimmer für den jungen Menschen
  • Bereitschaft zur 24/7-Betreuung im eigenen Haushalt
  • Belastbarkeit, Empathie und professionelles Beziehungsverständnis
  • Bereitschaft zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge

Nächster Schritt

Alles Weitere zum Ablauf finden Sie unter SPSPF gründen. Für ein unverbindliches Erstgespräch erreichen Sie uns über Kontakt.

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Kontakt

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An der alten Papierfabrik 1, 57584 Scheuerfeld
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