Richtungsweisend Jugendhilfe RLP gUG

SPSPF gründen — Sonderpflegefamilie werden

SPSPF, Familienwohngruppe oder Erziehungsstelle in Rheinland-Pfalz gründen: Voraussetzungen, Ablauf in fünf Schritten und Begleitung durch unseren Träger.

Der Weg zu Ihrer SPSPF

  1. Erstgespräch: Kontaktaufnahme und unverbindliches Informationsgespräch mit unserer pädagogischen Leitung.
  2. Eignungsprüfung: Gemeinsame Prüfung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie der räumlichen Gegebenheiten.
  3. Konzeptentwicklung: Individuelle Konzepterstellung für Ihre SPSPF in Abstimmung mit unserem Träger.
  4. Vereinbarung: Abschluss der Vereinbarung und Aufnahme in unser Trägernetzwerk.
  5. Fachbegleitung: Laufende Fachberatung, Supervision und Fortbildungsangebote durch unseren Fachdienst.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung bzw. Studium
  • Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Geeigneter Wohnraum mit separatem Zimmer für den jungen Menschen
  • Bereitschaft zur 24/7-Betreuung im eigenen Haushalt
  • Belastbarkeit, Empathie und professionelles Beziehungsverständnis
  • Bereitschaft zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge

Was wir bieten

  • Fachliche Begleitung und Supervision durch erfahrene Fachberater
  • Kollegialer Austausch im Trägernetzwerk
  • Unterstützung bei Konzeptentwicklung und Verwaltung
  • Zugang zu unserer modernen IT-Infrastruktur für Dokumentation und Klientenverwaltung
  • Individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Flexible Arbeitsgestaltung im eigenen Zuhause

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Kontakt

Richtungsweisend Jugendhilfe RLP gUG
An der alten Papierfabrik 1, 57584 Scheuerfeld
Telefon: +49 2741 1823519
E-Mail: anfragen@rwj-rlp.de

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