Sozialpädagogische Sonderpflegestelle nach § 33 Abs. 2 SGB VIII
Eine sozialpädagogische Sonderpflegestelle (SPSPF) ist eine besondere Form der Vollzeitpflege — für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem pädagogischen oder therapeutischen Förderbedarf. Sie bieten einem oder mehreren Kindern ein dauerhaftes, familiäres Zuhause und erhalten dafür eine professionelle Vergütung sowie intensive fachliche Begleitung.
Was Sie mit uns aufbauen
- Ein familienanaloges Angebot mit 1–2 dauerhaften Betreuungsplätzen in Ihrem Zuhause
- Individuelle Hilfeplanung gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt
- Klare Rahmenbedingungen — Betriebserlaubnis, Konzeption, Versicherungen werden von uns organisiert
Voraussetzungen
- Pädagogische Qualifikation (Erzieher, Sozialpädagoge, vergleichbar) oder langjährige einschlägige Erfahrung
- Eigenes, geeignetes Wohnumfeld in Rheinland-Pfalz
- Bereitschaft zur intensiven Zusammenarbeit mit Jugendamt, Fachberatung und Herkunftsfamilie
- Stabiles soziales und gesundheitliches Umfeld, Reflexionsfähigkeit, erweitertes Führungszeugnis
Das bieten wir Ihnen
- Komplette Gründungsbegleitung: digitale Antragstellung, Konzeptentwicklung, Begleitung durch die Betriebserlaubnis
- Übertarifliches Entgelt + pauschalierte Kostenerstattung je Kind
- Monatliche Fachberatungs-Hausbesuche und digitales Online-Handbuch mit Vorlagen
- Jährliche Audits mit Qualitätsbadge — Ihr pädagogischer Erfolg wird sichtbar
- Kostenfreie Fort- und Weiterbildungen, Supervision und Vernetzung
Ihr nächster Schritt
Nutzen Sie unser kostenfreies Erstgespräch. Wir prüfen gemeinsam, ob eine SPSPF zu Ihnen passt — unverbindlich und auf Augenhöhe.